Das Insolvenzplanverfahren gilt Vielen als das Kern- bzw. Herzstück des neuen Insolvenzrechts. Ähnlich dem „Chapter 11“ in den USA und der „loi de sauvegarde des entreprises“ in Frankreich steht im Vordergrund des Insolvenzplanverfahrens der Erhalt des Unternehmens mit seinen Arbeitsplätzen und nicht mehr ausschließlich die Befriedigung der Gläubiger.
Als eigenständiges Sanierungsinstrument soll es das Unternehmen des Insolvenzschuldners unter Wiederherstellung seiner Ertragskraft erhalten sowie die Gläubigeransprüche aus den künftigen Überschüssen befriedigen. Dabei ist es sowohl hinsichtlich des Ergebnisses als auch der Methode der Masseverwertung offen, also außerordentlich flexibel und – bei richtiger Herangehensweise – wirtschaftlich besonders effektiv.
Gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten erarbeiten wir mit Ihnen mögliche Sanierungsstrategien im Rahmen eines Planverfahrens.
Im Einzelnen wird hier eingegangen auf die Zulässigkeit des Planverfahrens, auf mögliche Planziele und Plantypen (Liquidations-, Übertragungs-, Sanierungs- und Nullplan), auf Inhalt und Bestandteile eines Insolvenzplans (insb. auf die Erstellung des Liquiditäts- und Finanzplans), den Ablauf des Insolvenzplanverfahrens, die gerichtliche Prüfung und Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans sowie auf die Wirkungen des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei in der Insolvenz von Selbstständigen.
Bevor Sie eine Insolvenz anmelden, sollten Sie unter Wahrung der gesetzlichen Fristen, die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens prüfen, welches Ihnen ggf. erlaubt Ihren Betrieb erfolgreich weiter zu führen.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.